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Was tun, wenn der Arzt einen Fehler gemacht hat?

Bild: dapd
- Wer kann mir erste Fragen beantworten, wenn ich nach einer ärztlichen Behandlung Schaden genommen habe?
Hilfe bietet zunächst das Beratungstelefon der Unabhängigen Patientenberatung, das kostenlos aus dem Festnetz unter 0800 - 011 77-22 zu erreichen ist. Unter der Endung -23 wird Beratung auf Türkisch und unter der -24 Beratung auf Russisch angeboten. Bundesweit gibt es zudem 21 Beratungsstellen. Die Unabhängige Patientenberatung wird unter anderem von der Verbraucherzentrale und dem Sozialverband VdK getragen ( http://www.unabhaengige-patientenberatung.de).
- Wo finde ich Hilfe zur Selbsthilfe?
Die Bundesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe kann Betroffenen Kontakte zu einer ihrer mehr als 100 Mitgliedsorganisationen vermitteln. Um die Belange von geschädigten Patienten kümmert sich auch der Deutsche Patienten Schutzbund (http://bag-selbsthilfe.de und http://www.dpsb.de)
- Wer ist auf ärztlicher Seite mein Ansprechpartner?
Bei den Ärztekammern gibt es Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen, die im Fall eines Behandlungsfehler-Verdachts eingeschaltet werden. Ansprechpartner sind die jeweils regional zuständigen Kammern. Sie werben mit kurzen Bearbeitungszeiten von meist nur einem Jahr und außergerichtlichen Lösungen, während ähnliche Fälle oft jahrelang bei den Gerichten liegen.
- Und welche staatliche Stelle beantwortet meine Frage?
Als Anlaufpunkt dient hier das Büro des Patientenbeauftragten der Bundesregierung, Wolfgang Zöller. Der CSU-Politiker soll die Rechte von Patienten stärken und setzt sich ein, um ihre Beteiligungsrechte zu stärken. Auch persönliche Anfragen können an Zöllers Büro gerichtet werden, etwa per Telefon unter 030 - 18 441 3420 ( http://www.patientenbeauftragte.de)
- Was tun, wenn keine Einigung erzielt werden kann?
In manchen Fällen hilft nur der Weg vor Gericht. Vereine wie das Aktionsbündnis Patientensicherheit empfehlen dann, einen sachkundigen Rechtsanwalt zurate zu ziehen. Dieser sollte im Verzeichnis der Bundesrechtsanwaltskammer stehen, das im Internet durchsucht werden kann ( http://www.rechtsanwaltsregister.org)
- Was ändert das neue Patientenrechtegesetz?
Ab nächstem Jahr soll das Gesetz Krankenkassen dazu verpflichten, ihre Kunden beim Verdacht eines ärztlichen Fehlers zu unterstützen. Sie müssen dann etwa Patienten darauf hinweisen, dass sie ein Gutachten erstellen lassen können. Dennoch bliebt der Klageweg hart - denn häufig ziehen sich Prozesse jahrelang durch die Instanzen
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