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4 Juli 2012 | Von dapd

Kabinett stärkt Kinder-Sorgerecht lediger Väter

Berlin - Ledige Väter dürfen auf mehr Rechte hoffen. Das Bundeskabinett beschloss am Mittwoch einen Gesetzentwurf, der vorsieht, dass unverheiratete Väter deutlich leichter als bisher das gemeinsame Sorgerecht mit der Mutter bekommen können.


Kabinett stärkt Kinder-Sorgerecht lediger Väter, Foto: Imago

Die Neuregelung war nach einem Urteil des Bundesverfassungsgericht notwendig geworden. Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger erklärte, die Reform spiegele "ein neues gesellschaftliches Leitbild" wider.

Dem Entwurf zufolge kann ein lediger Vater künftig beim Familiengericht die sogenannte Mitsorge für sein Kind beantragen. Wenn die Mutter sich nicht innerhalb einer bestimmten Frist Wochen dazu äußert oder dem Antrag ausschließlich mit Argumenten widerspricht, die nicht mit dem Wohl des Kindes zu tun haben, bekommen die Eltern das gemeinsame Sorgerecht. Nur wenn das Gericht überzeugt ist, dass die Mitsorge des Vaters dem Kind schadet, soll anders entscheiden werden.

Bisher erhalten nicht miteinander verheiratete Eltern nur dann ein gemeinsames Sorgerecht, wenn sie sich übereinstimmend dafür entscheiden. Die Mutter musste also einverstanden sein. Andernfalls bekam sie das alleinige Sorgerecht. Diese Regelung war im Dezember 2009 vom europäischen Gerichtshof für Menschenrechte beanstandet und im Sommer 2010 vom Bundesverfassungsgericht gekippt worden.

"Modernes Sorgerecht erforderlich"

Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger verwies nach dem Kabinettsbeschluss darauf, dass sich in den vergangenen Jahren "die Formen des Zusammenlebens von Familien" rasant geändert hätten. Der Anteil der nicht ehelich geborenen Kinder habe sich von 15 Prozent im Jahr 1995 auf etwa 33 Prozent im Jahr 2010 mehr als verdoppelt. "Die Zahlen zeigen, dass ein modernes Sorgerecht erforderlich ist, das die Interessen aller Beteiligten angemessen berücksichtigt", sagte die FDP-Politikerin in Berlin. Ein Kind solle "nach Möglichkeit in seinem persönlichen Leben beide Elternteile als gleichberechtigt erleben".

Auch der Berichterstatter der FDP-Bundestagsfraktion für das Familienrecht, Stephan Thomae, erklärte, die Neuregelung trage gesellschaftlichen Entwicklungen Rechnung, "die neue Familienmodelle mit sich bringen". Es werde "endlich ein gerechteres Sorgerecht" für nicht miteinander verheiratete Eltern geschaffen.

Thomae kritisierte zugleich die Union. Die FDP wäre "zwar für eine weitergehende Lösung offen, allerdings fand sich hierfür keine Mehrheit in den Regierungsfraktionen", sagte er.

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imago

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2Kommentare
4. Jul 2012 16:40
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Als Vater von vier - inzwischen erwachsenen - Kindern und als ehemaliger alleinerziehender Vater habe ich über längere Zeit tiefe Einblicke in die Geschichten von Vätern erhalten.

Selbst diejenigen, die gerne Väter sein möchten, müssen oft einen unwürdigen Kampf um einen halbwegs normalen Kontakt mit ihren Kinder führen.

Oft habe ich erleben können, wie Vätern ihre Kinder systematisch und mit List entfremdet wurden. Selten aber verzichteten Frauen, Mütter, die sich solchem kindesfeindlichen Tun hingaben, auf Unterhalt.

Wenn jetzt die Rechte lediger Väter gestärkt werden sollen, ist das sehr zu begrüßen.

Es ist ein Menschenrecht, zu wissen, woher man kommt. Und es ist längst an der Zeit, dass Väter auch wieder Väter sein dürfen, nicht nur Zahlväter.

Ich ermutige jeden betroffenen Vater, den Kampf um sein Kind, den Kampf um einen menschenwürdigen Kontakt nicht aufzugeben, sondern darum zu kämpfen, notfalls mit Hilfe der Gerichte bishin zum Europäischen Gerichtshof.

 

4. Jul 2012 15:44
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Noch ne neue Vorschrift, die keinem etwas nützt. Ich habe für meinen Sohn das gemeinsame Sorgerecht und ihn trotzdem seit über 5 Jahre nicht zu Gesicht bekommen. Jugendamt, Gericht, Psychologin, Fürsorger - keinen interessiert es...

Wir brauchen keinen neuen Gesetze, die eh kein deutscher Richter durchsetzt, sondern verbindliche Regelungen im Interesse der Kinder, über die sich Mütter und ihre Erfüllungsgehilfen im Rechtssystem nicht hinwegsetzen können.

Blick nach Frankreich hilft: weil das die Umgangsregelung klar festgelegt ist, gibts auch keine Diskussionen.

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