
dpa
Oberst Klein
Die Generalstaatsanwaltschaft Dresden gibt das Ermittlungsverfahren wegen des verheerenden Luftangriffs in Afghanistan an die Bundesanwaltschaft ab. Das teilte die Behörde mit. Als Grund gab sie an, dass in Afghanistan ein bewaffneter Konflikt im Sinne des Völkerstrafgesetzbuchs vorliegen könnte, mit dem der Luftangriff vom 4. September im Zusammenhang gestanden habe.
Bei dem Luftangriff der US-Armee, der von dem Kommandanten des deutschen Bundeswehrkontingents in Kundus, Oberst Georg Klein, ausgelöst worden war, waren laut Nato-Bericht zwischen 17 und 142 Menschen getötet oder verletzt worden. Aufständische hatten die beiden Tanklastzüge an einem vorgetäuschten Kontrollpunkt ungefähr sieben Kilometer südwestlich des Bundeswehr-Stützpunktes gekapert. Daraufhin war das Bombardement befohlen worden.
Am Nachmittag um 14.15 Uhr will sich Verteidigungsminister Karl Theodor zu Guttenberg zum Isaf-Untersuchungsbericht zu dem Vorfall und zur Entscheidung der Generalstaatsanwaltschaft Dresden äußern.
Die Generalstaatsanwaltschaft hatte geprüft, ob Ermittlungen gegen Klein eingeleitet werden sollen. Nun erklärte sie, der Isaf-Untersuchungsbericht habe bestätigt, dass die Zuständigkeit der Bundesanwaltschaft eröffnet sein könnte. Demnach könnte in Afghanistan ein bewaffneter Konflikt im Sinne des Völkerstrafgesetzbuchs vorliegen, mit dem der Luftangriff im Zusammenhang gestanden habe.
Die Behörde legt deshalb ihre Prüfvorgänge der Bundesanwaltschaft vor, damit diese unter dem rechtlichen Gesichtspunkt der völkerstrafrechtlichen Zulässigkeit des Militäreinsatzes eine Übernahme prüft.
Wenn festgestellt würde, dass es sich in Afghanistan um einen bewaffneten Konflikt handelt, würde dies nach Angaben der Generalstaatsanwaltschaft Dresden nicht nur zur Anwendbarkeit des Völkerstrafgesetzbuchs führen, sondern insgesamt zur Geltung der Regeln des humanitären Völkerrechts. Danach wären völkerrechtskonforme Militäreinsätze im Rahmen eines Mandats der vereinten Nationen grundsätzlich gerechtfertigt.
Bei dem Angriff in der Nähe des nordafghanischen Kundus waren Anfang September zahlreiche Menschen getötet worden, darunter auch Zivilisten.
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