Bund gibt nicht mehr Geld für Stuttgart 21

Jan-Philipp Strobel/Archiv
An dieser Baustelle soll das neue unterirdische Technikgebäude im Rahmen des umstrittenen Bahnhofprojektes Stuttgart 21 entstehen. Foto: Jan-Philipp Strobel/Archiv
«Der Bund gibt 563,8 Millionen Euro. Die stehen mit oder ohne Stuttgart 21 zur Verfügung», sagte der Sprecher von Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer (CSU) am Montag in Berlin. Dabei gehe es um den Neubau der Strecke Wendlingen - Ulm. «Für den Bund besteht dieser Deckel», betonte der Sprecher.
Wenn Mehrkosten bei dem Umbau des Stuttgarter Hauptbahnhofs in einen Tiefbahnhof anfallen, müssten sich die dafür verantwortlichen Projektpartner unterhalten, wie diese verteilt werden. Dies seien neben der Deutschen Bahn unter anderem die Stadt Stuttgart und das Land Baden-Württemberg. Die Bahn analysiere derzeit mögliche Mehrkosten.
«Die Signale, die wir aus dem Konzern hören, sind: Es ist nach wie vor wirtschaftlich», betonte der Sprecher Ramsauers. Bisher soll Stuttgart 21 insgesamt 4,5 Milliarden Euro kosten.
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Zitat:
Das Kostenpotential des umstrittenen Milliardenprojekts Stuttgart 21 scheint grenzenlos: Nach Informationen der "Bild am Sonntag" rechnet der Bahnvorstand mit neuen Zuwächsen im hohen dreistelligen Millionenbereich. Ein Gewerkschafter hält sogar Mehrkosten bis zu einer Milliarde Euro für möglich.
Kommentar:
Die Finanzierung von Stuttgart 21 ist illegal! Stuttgart 21 dürfte eigentlich gar nicht gebaut werden.
Zitat aus früheren Berichten:
Schwäbische Schweinereien: Seit einer Grundgesetzänderung 1969 ist es verboten, dass der Bund Landesaufgaben und die Länder Bundesaufgaben bezahlen. Die Verträge zur Finanzierung für Stuttgart 21 sind deshalb null und nichtig - schreibt der renommierte Verfassungsrechtler [...] Nach sehr unschönen Erfahrungen mit Mischfinanzierungen von Bund und Ländern hat man das Grundgesetz 1969 geändert und verboten, dass der Bund Landesaufgaben und die Länder Bundesaufgaben finanzieren (Art. 104a Abs. 1 GG). Zu den Ländern im Sinne dieser Bestimmung gehören auch die Kommunen, hier also die Stadt Stuttgart und der Verband Region Stuttgart. Ausnahmen sind im Grundgesetz geregelt, sie treffen hier nicht zu. Der Bau von Fernstrecken der Bundesbahn einschließlich der Bahnhöfe ist trotz der organisatorischen Privatisierung der Bundesbahn eine Bundesaufgabe. Er ist durch Bundesgesetz zu regeln, und der Bund hat zu gewährleisten, dass dabei "dem Wohl der Allgemeinheit, insbesondere den Verkehrsbedürfnissen Rechnung getragen wird"
(Art. 87e Abs. 3 u. 4 GG).
Kommentar:
Merkwürdig ist, wieso man das erst jetzt veröffentlicht. Ist das die letzte Möglichkeit "Stuttgart 21" zu verhindern? Unsere lügenden und rechtsbeugenden Politiker werden bestimmt trotzdem einen (illegalen) Weg finden..
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