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Prozess gegen Ex-Vorstände der BayernLB geht weiter

dapd
München (dpa/dapd) - Der Schadenersatzprozess der Bayerischen Landesbank gegen acht frühere Vorstände ist am Landgericht München fortgesetzt worden. Das Gericht forderte am Dienstag die Beklagten auf, sich bis Januar schriftlich zu den Vorwürfen der BayernLB zu äußern. Die Ex-Vorstände waren nicht anwesend und ließen sich von ihren Anwälten vertreten.
Nach fünf Monaten Pause geht der Prozess um Schadenersatz für den milliardenschweren Fehlkauf der österreichischen Bank Hypo Group Alpe Adria (HGAA) weiter. Die BayernLB verlangt von ihrem früheren Chef Werner Schmidt und sieben weiteren Ex-Vorständen 200 Millionen Euro Entschädigung für das Debakel. Zum Auftakt des Zivilprozesses vor dem Landgericht München im Juni schlugen die Richter einen Vergleich in Höhe von 25 Millionen Euro vor. Darauf will sich die BayernLB aber nicht einlassen.
Bank-Kauf trotz vorhersehbarer Einbußen
Die Landesbank wirft allen acht früheren Managern Pflichtverletzungen vor, weil sie die HGAA im Jahr 2007 für rund 1,6 Milliarden Euro kauften, obwohl deren Probleme damals schon bekannt waren. Nach Milliardenverlusten gab die BayernLB die HGAA im Jahr 2009 an Österreich zurück, wo sie notverstaatlicht wurde.
Das Gericht hatte beim Prozessauftakt im Juni angedeutet, dass die BayernLB auf Schadenersatz hoffen könne. So hätten sich zumindest der damalige Vorstandsvorsitzende Werner Schmidt und Ex-Risikovorstand Gerhard Gribkowsky, der wegen der Formel-1-Schmiergeldaffäre bereits zu einer achteinhalbjährigen Haftstrafe verurteilt wurde, zumindest leicht fahrlässig verhalten. Beide sollten daher zusammen 25 Millionen Euro Schadenersatz zahlen.
3,7 Milliarden Euro Verluste bei zweitgrößter Landesbank
Der Verwaltungsrat der Landesbank lehnte diese Summe jedoch als zu gering ab. Auch die Haftpflichtversicherungen der beklagten Ex-Vorstände lehnten bisher eine gütliche Einigung ab. Durch den Erwerb der HGAA hatte Deutschlands zweitgrößte Landesbank mehr als 3,7 Milliarden Euro in den Sand gesetzt - das Debakel ging letztlich zu Lasten des Freistaats Bayern und somit des Steuerzahlers.








